Compliance in der Welt der Hochschulen
“Auch Hochschulen sind anfällig für regelwidriges Verhalten. Compliance Vorfälle sind daher von den verantwortlichen Organen auch in den Bildungsorganisationen des Tertiärsektors genauer unter die Lupe zu nehmen. Die besondere Herausforderung für eine Hochschul-Compliance liegt in der spezifischen Verfasstheit von Hochschulen: der verfassungsrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit, den spezifischen Mitwirkungsrechten und -ansprüchen des akademischen Personals sowie den disziplinenspezifischen Wertvorstellungen und Standards. (…) Und schliesslich lässt Erfolgsdruck durch verschärften internen und externen Wettbewerb die Gefahr von Compliance Verstössen steigen.
Dies alles ist bei den einzelnen Schritten der Konzeption, Implementierung und Umsetzung eines Hochschul-CMS zu beachten. (…)
Neben dem Primärzweck einer Reduzierung von Haftungsfällen und Rekursen sowie der Absicherung von Reputation könnten Hochschulen dann auch eine Vorbildfunktion in der Gesellschaft wahrnehmen: Hochschulen sollten Compliance nicht nur unterrichten, Hochschulen sollten Compliance auch selbst leben.”
(Zitat aus Pester/Pikó, in Pikó/Uhl/Licci, HB Corporate Compliance, § 57 Compiance in der Welt der Hochschulen; siehe auch Handbuch Corporate Compliance)