Durchführung von Internen Untersuchungen

Unternehmen, Organisationen und Behörden werden regelmässig mit Hinweisen auf einen Compliance Verstoss konfrontiert. Ein solcher Hinweis kann sich auf einen Gesetzesverstoss bzw. eine Straftat (z.B. ein Vermögensdelikt wie Veruntreuung, Betrug oder Diebstahl, Korruption, Cyberdelikt, Amtsdelikt, Geldwäscherei oder Industriespionage) beziehen. Oder die Meldung betrifft einen Verstoss gegen interne Reglemente, wie den Verhaltenskodex (Code of Conduct) oder interne schriftliche Weisungen. Hinweise auf Compliance Verstösse können sich auch auf die Diskriminierung von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz beziehen (z.B. sexuelle Belästigung oder Übergriffe, systematisches Schikanieren wie Mobbing und Bullying, oder Rassismus). Wir unterstützen Sie als spezialisierte Rechtsanwälte bei der Aufarbeitung solcher Hinweise. Dazu:

  • nehmen wir eine erste Einschätzung des Hinweises auf Relevanz und Plausibilität vor
  • übernehmen wir, soweit angemessen, die Durchführung der internen Untersuchung, einschliesslich der Organisation und Planung der Untersuchungsmassnahmen, der Prüfung von Unterlagen und Daten, der Planung und Überwachung von e-forensic Massnahmen, dem Durchführen von Befragungen, dem Erstellen eines Abschlussberichts oder -präsentation (soweit gewünscht und sinnvoll) und dem Vorschlag für angemessene Handlungsmassnahmen
  • führen wir – bei Bedarf – die interne Untersuchung auf Basis unserer einschlägigen Erfahrung ganz oder teilweise virtuell durch
  • unterstützen wir Sie bei der vertrauensbildenden internen und externen Kommunikation
  • schlagen wir Ihnen im Nachgang zur Aufarbeitung Optimierungs- und Präventionsschritte vor

Wir arbeiten:

diskret – wir gewährleisten als kleine Einheit eine vertrauliche und geräuschlose Aufklärung

vertraulich und unabhängig – schon von Berufs wegen sind wir zur Vertraulichkeit verpflichtet; als kleine Einheit und Spezialisten für Compliance und interne Untersuchungen sind wir unabhängig und frei von Interessenkonflikten

professionell – um eine erfolgreiche und reibungslose Aufarbeitung sicher zustellen nehmen wir eine profunde Planung vor; die Aufklärung führen wir mit der notwendigen Professionalität und angemessenen Humanität durch

zielgerichtet und lösungsorientiert – wir untersuchen nur, was notwendig ist und schlagen nur Massnahmen vor, die einfach umzusetzen und praktikabel sind

flexibel – wir passen unsere Untersuchung an die Gegebenheiten an. So bedarf z.B. die Aufklärung eines Vermögensdeliktes einer anderen Herangehensweisen als die Untersuchung eines Hinweises auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Prozess und Strukturen für eigene Interne Untersuchungen

Interne Untersuchungen von Compliance Verstössen können unter bestimmten Voraussetzungen auch durch die eigene Organisation durchgeführt werden. Dazu ist es wesentlich, über getestete Strukturen und Prozesse für eine effiziente Aufarbeitung zu verfügen. Ausserdem werden spezifisch geschulte Mitarbeitende benötigt, um die Professionalität sicher zustellen. Mit unserer praktischen Erfahrung im Auf- bzw. Ausbau solcher internen Systeme:

  • eruieren bzw. analysieren wir mit Ihnen die zu Ihrer Organisation passenden Strukturen und Abläufe
  • erstellen bzw. überarbeiten wir die unterstützende Dokumentation wie Organisationshandbuch, Gremienreglemente, Charts zu Prozessabläufen, Kommunikationsplan, sowie standardisierte Protokoll- und Entscheidungsvorlagen
  • helfen wir Ihnen praktisch bei der Umsetzung der neuen oder angepassten Prozesse in Ihre Organisationsstrukturen
  • erstellen wir Schulungskonzepte bzw. schulen auf Wunsch Ihre an dem Aufarbeitungsprozess beteiligten Mitarbeitenden
  • begutachten wir bei Bedarf Ihr bestehendes System auf „best practice“

«Eine professionell durchgeführte Interne Untersuchung wirkt präventiv»